Ab dem Alter von 15 Jahren können Jugendliche in der Regel eigenverantwortlich eine Therapie beginnen (jedoch ist eine sinnvolle Zusammenarbeit mit den Eltern erwünscht). Für jüngere Kinder sind Gespräche mit den Eltern/ Sorgeberechtigten ein wichtiger Bestandteil der Therapie.

Diagnostische Abklärung, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie und Beratung bei:

Behandlungsangebote

Übernahme der Behandlungskosten

Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie ist eine Kassenleistung, d.h. die Kosten für die Behandlung werden in voller Höhe übernommen.

In der Regel werden die Kosten für eine Psychotherapie beim Vorliegen einer Diagnose von den privaten Krankenversicherungen und der Beihilfe übernommen. Die Anzahl der Therapiesitzungen kann jedoch vom individuellen Tarif abhängig sein. Bitte informieren Sie sich vorab über Ihre Vertragskonditionen und fordern Sie die notwendigen Unterlagen zur Beantragung einer Psychotherapie an. Das Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

Als Selbstzahler muss die Krankenkasse keine Mitteilung und/oder Information erhalten, das Antragsverfahren entfällt. Es wird ein individueller Behandlungs- und Honorarvertrag vereinbart. Grundlage der Abrechnung ist dabei die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

Scroll to Top